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Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Sie als Inhaber einer Photovoltaikanlage vom Stromnetzbetreiber erhalten, wenn Sie Ihren selbstproduzierten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe und Dauer der Einspeisevergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Die Einspeisevergütung ist ein politisches Instrument, um den Bau von Photovoltaikanlagen zu steuern. Je mehr Anlagen gebaut werden, desto mehr sinkt die Einspeisevergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung ist immer abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Den zu diesem Zeitpunkt geltenden Betrag für die Einspeisung des Solarstroms erhalten Sie für die nächsten 20 Jahre. Von sich ändernden Beiträgen sind Sie dann nicht mehr betroffen. Die Höhe der aktuellen Einspeisevergütung beträgt 8,6 Cent (Stand: September 2022).
Aufgrund der immer weiter sinkenden Einspeisevergütung ist der Strompreis momentan um ein Vielfaches höher. Aus diesem Grund dient die eigenständige Nutzung des selbsterzeugten Stroms als eine indirekte Einnahmequelle. Je mehr Strom Sie aus Ihrer Photovoltaikanlage selbst nutzen, desto weniger Strom benötigen Sie vom öffentlichen Netzbetreiber. Dadurch sinken Ihre Energiekosten deutlich und Sie sparen bares Geld.
Seit 2023 gelten für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) spürbare steuerliche Vorteile. Für die Lieferung und Installation solcher Anlagen entfällt die bislang übliche Mehrwertsteuer von 19 %. Diese Regelung betrifft alle Anlagen, die auf Wohnhäusern oder vergleichbaren Gebäuden montiert werden, und soll den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben.
Darüber hinaus ist für viele PV-Anlagen auch keine Einkommenssteuer mehr auf die daraus erzielten Gewinne zu zahlen – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen werden erfüllt. Diese steuerlichen Erleichterungen machen die Investition in eine Photovoltaikanlage deutlich attraktiver.
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